Was ist, wenn was passiert

Angenommen Sie können sich aus gesundheitlichen Gründen, z.B. durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit, vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr um sich und Ihre Angelegenheiten selbst kümmern.

Dann sind durch eine außenstehende Person Aufgaben aus den verschiedenen Bereichen zu übernehmen und Regelungen zu treffen:


Nahezu alle Menschen gehen davon aus, das diese Aufgaben durch den Partner, die Kinder oder die Eltern übernommen werden können.

Aber dies ist ein großer Irrglaube!!!

Das Gesetz besagt, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Der sogenannte „Betreuer“ hat dann in der Zukunft mindestens einmal jährlich gegenüber dem Familiengericht über die finanziellen und persönlichen Verhältnisse zu informieren und Rechenschaft abzulegen.
Natürlich ist es in der Praxis so, dass der amtlich bestellte Betreuer in die Familien geht und dort erfragt, ob jemand die Betreuung übernehmen möchte, was i.d.R. auch so geschieht. Allerdings ist der Familienangehörige dann aber eine durch das Amt beauftragte Person und NICHT vom Betroffenen selbst bevollmächtigt. Somit unterliegt die handelnde Person den Vorschriften des Gesetzes.
Wenn dies vermieden werden soll, ist es unabdingbar, SELBST rechtzeitig einen Bevollmächtigten zu benennen und dies entsprechend auf rechtsgültigen Dokumenten zu dokumentieren; der Betreuungsvollmacht.

Zum 1. Januar 2023 wurde ein gegenseitiges Vertretungsrecht von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitsvorsorge eingeführt. Dieses Notvertretungsrecht gilt für längstens sechs Monate.

Ablauf der Notfallplanung

Wie das Schaubild oben zeigt, ist die rechtsgültige Erstellung von Dokumenten wie die Patientenverfügung und die Betreuungsvollmacht das eine Thema, aber woher weiß der Bevollmächtigte, was im Fall der Fälle zu tun ist, wo wichtige Dokumente liegen, welche Verträge existieren, an wen soll er sich wenden?
Hier hilft der NOTFALLPLAN. Eine Handlungsanweisung für den Tag X.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Menschen nahezu jedes Jahr ihre KFZ Versicherung überprüfen, um zu sparen. Werden andere Verträge, die der persönlichen Absicherung auch gecheckt? Jeder möchte, dass seine Familie auch im Ernstfall gut versorgt ist. Doch trotzdem zögern viele Menschen bei der Absicherung oder sind einfach unsicher.

Wir können in unserer Branche nicht medizinisch helfen, aber wir können begleiten, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Familien zu entlasten.

Wer das alles bereits für sich erledigt hat, sollte sich fragen, ob dies auch mal überprüft und einem Update unterzogen wurde.

Es ist zu beachten, dass die Dokumente, wenn sie gebraucht werden, der aktuellen Gesetzeslage und den aktuellen Wünschen und Wertvorstellungen entsprechen müssen, um anerkannt zu werden. Andernfalls ist es so, als habe man keine Regelung. In den letzten 12 Jahren gab es 9 rechtliche Änderungen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Nächsten kommen bereits in 2023.

Sprechen Sie uns an.
Ihre Berater der PST Finanz GmbH begleiten Sie bei diesem unangenehmen, aber wichtigen Thema, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Zum Glück alles geregelt!

Notfallplanungsdokumente

Notvertretungsrecht (Neuregelung seit dem 01.01.2023)