Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Je nachdem, wer die Beiträge bezahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierter Versorgung (Entgeltumwandlung). Mischformen sind möglich, d.h. der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss oder gestattet die Umwandlung der Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Im Betriebsrentengesetzt (§1a BetrAVG) ist geregelt, dass jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bAV bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die bAV kann über 5 verschiedene Durchführungswege gestaltet werden kann.

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionsfonds

Jeder Durchführungsweg hat eigene betragliche Begrenzungen, steuerliche Grundlagen und unterschiedliche Rückdeckungsmöglichkeiten. Bei der Direktversicherung, welche die bekannteste und die gängigste Form ist, erfolgt die Rückdeckung in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Versicherung.

Im Rentenalter kann die Auszahlung des Kapitals oder einer lebenslangen Rente frühestens mit 62 verlangt werden. In beiden Fällen jedoch ist die Auszahlung nicht nur steuerpflichtig sondern unterliegt auch der vollen Krankenversicherungspflicht der Rentner.

Der Durchführungsweg wird häufig vom Arbeitgeber vorgegeben. Jedoch sind interessante Gestaltungen möglich, von denen nicht nur der Arbeitnehmer profitiert, sondern auch der Arbeitgeber Vorteile für sich nutzen kann. Welche das sind, sollte gemeinsam in einem individuellen Gespräch erörtert werden. Ebenso ist eine passende Rückdeckung zu wählen, um v.a. auch die Haftung für den Arbeitgeber, der Vertragsinhaber bei der bAV ist, zu minimieren. Die bAV ist mehr als nur der Abschluss eines Versicherungsvertrages. Vielmehr sind sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Belange zu berücksichtigen.

Hier finden Sie unser Dienstleistungsspektrum für die Umsetzung der bAV in einem Betrieb, sowie die diesbezügliche Servicevereinbarung. Eine Checkliste, welche Unterlagen für ein Gespräch relevant sind finden Sie hier.