Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.07.2013 und weiteren Richtlinien (Finanzanlagenvermittlungsverordnung- FinVermV) sowie Ergänzungen (Kleinanlegerschutzgesetz-Juli 2015) gelten für den Vertrieb von „geschlossenen Beteiligungen“ jetzt AIFs und Vermögensanlagen umfangreiche neue Vorgaben. Der Markt wurde umfangreich reguliert und mehr Transparenz geschaffen.

Davon nicht betroffen sind die sogenannten „Direktinvestments“.

Bei einem Direktinvestment erwirbt der Anleger direkt einen realen Sachwert zur Verwahrung in einem privaten Safe oder im Zollfreilager. Hier sind v.a. die Anlagen in Goldbarren oder Diamanten zu nennen. Für die Anlage in Gold gibt es auch die Möglichkeit eines monatlichen Sparplanes.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Marktchancen, die Abwicklungsmodalitäten und ihren Vorteile, die z.B. in einem deutlich reduzierten Einkaufspreis gegenüber den üblichen Schalterkäufen (bei Gold) liegen.

Containeranlagen zählen mit Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes nicht mehr zu den Direktinvestments.